In der Satzung ist der Ehrenrat im §5 - Besondere Gremien unter b) genannt. 

Er besteht aus einem Vorsitzenden und 2 bis 3 Beisitzern. Er ist zuständig für die Schlichtung von Streitigkeiten, ehrenrührigem oder vereinsschädigendem Verhalten von SR, Mandatsträgern und Mitgliedern, wenn Interessen oder Belange des SV tangiert sind und kein Ehrengerichtsverfahren beim BDRG eingeleitet oder anhängig ist. Der Ehrenrat wird tätig auf Antrag des erweiterten Hauptvorstandes. Der Ehrenrat soll durch mündliche oder schriftliche Anhörung der Beteiligten den Sachverhalt klären und eine gütliche Einigung anstreben. Er kann eine Missbilligung oder einen Verweis, ggf. mit Auflagen, aussprechen (z.B. Ausstellungsverbot bei Sonderschauen des SV usw.). Beschlussfassungen sind den Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Die Berufung des Ehrenrates erfolgt jeweils für 3 Jahre durch den erweiterten Hauptvorstand und kann wiederholt bestätigt werden.

Unsere Ehrenrat

Helmut

Metzner

Oberspeltach

Bezirk 4 - Südwest

Horst

Pauler

Gablingen

Bezirk 9 - Donau-Lech

Hans

Arenz

Bezirk 5 - Südbayern

Bezirk 8 - Nordost