Unsere Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Ein ökologisches Umdenken hat auf vielen Gebieten stattgefunden. Dies zeigt sich auch speziell in der Tierhaltung, sodass auch wir als Kleintierhalter damit in Berührung kommen. So werden das Tierschutzgesetz und die Viehverkehrsverordnung in ihrer Umsetzung vorangetrieben, mit dem Ziel, das Tierwohl zu verbessern und Tierleid zu verhindern. Als Wegbereiter für die aktuelle Umsetzung ist unter anderem der aktuelle Koalitionsvertrag 2021 zu sehen, welcher hierzu unter dem Punkt „Tierschutz“ über eine klare Zielsetzung verfügt. Darunter fällt auch das Züchten von Tieren mit übertypisierten Rassemerkmalen. Auch wir Rassegeflügelzüchter haben uns den Gesetzen und Verordnungen zu beugen.
In der näheren Vergangenheit nahmen die Tierschützer auch einige Geflügelrassen ins Visier. Die Tierschutzverbände meinten und meinen, dass bestimmte Rassemerkmale die Lebensqualität der Tiere mindern. Dabei berufen sie sich auf vorgenannte Gesetze bzw. Verordnungen und gehen rechtlich gegen den Verband oder sogar einzelne Züchter vor. Darauf musste der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter reagieren. Aus diesen Gründen entstand der Wissenschaftliche Geflügelhof. Hier werden wissenschaftlich begründete Fakten zu bestimmten Merkmalen bewiesen oder widerlegt. Aus dem gleichen Grund wurde vom BDRG der Beirat für Tier- und Artenschutz (TASCH) ins Leben gerufen und in den Landesverbänden werden Tierschutzbeauftragte berufen bzw. gewählt. Was hat das nun alles mit unseren Strassertauben zu tun? So wurde auf Ausstellungen von Vertretern des TASCH festgestellt, dass die Sichtfreiheit nach vorn durch eine breite Stirn eingeschränkt wird. Dies wird für die Tauben als eine Behinderung gesehen. Diese Aussage wurde dann auch so veröffentlicht, was große Teile unserer Strassertaubenzüchter im ersten Moment sehr empörte. In erster Linie waren wir jedoch über die Vorgehensweise des TASCH empört, da eine solche Aussage ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem SV veröffentlicht wurde. mit vorheriger Absprache hätten sich viele Missverständnisse und Verunsicherungen bei Züchtern und in erster Linie auch bei Preisrichtern vermeiden lassen. Nach einem kurzen Kontakt zwischen den Vertretern des TASCH und mir, wurde uns die Sichtweise des TASCH zu diesem Punkt mitgeteilt. Zu unserer Sonderrichterschulung im Juni nahm daher der Kopf eine zentrale Rolle ein. Hier wurde herausgearbeitet, dass wir grundsätzlich im Punkt Sichtfreiheit gar nicht so weit auseinander liegen. Dass jedoch allein die Stirnbreite für eine einge schränkte Sicht nach vorn verantwortlich ist, kann nicht bestätigt werden. Auch die Kopfgröße spielt hierbei keine Rolle. Vielmehr spielen für eine freie Sicht nach vorn die Kopfform und die Federstruktur und die tragendeRolle. Diese Merkmale sind in unserer Musterbeschreibung alle beschrieben und sollten bei der Bewertung, wenn Abweichungen diesbezüglich festgestellt werden, mit Punktabzug geahndet werden. Der Kopf der Strassertaube wird laut Standard als „groß und breit mit breit angesetzter,steilansteigender und breiter Stirn“ beschrieben, an die sich der leicht gerundete etwas lang gezogene Scheitel mit viel Substanz über dem Auge, fließend in den Nacken übergeht. Das Gefieder der Strasser wird als nicht zu lang, breit und glatt anliegend gefordert. Langes loses Kopfgefieder fördert die die Bildung von Augenschirmen und Schlitzaugen. Beide Erscheinungen gelten von jeher als unerwünscht und sind als Mangel anzusehen, weshalb bei der Bewertung noch konsequenter vorgegangen werden muss. So werden Schlitzaugen, feuchte oder tränende Augen dann auch mit o.B. 0 abgestraft. Einem freien Auge, das noch gut den Augenrand erkennen lässt, muss künftig mehr Beachtung finden. So gibt die AAB seit 2023 vor: „Auf ausreichend Sichtfreiheit ist bei allen Taubenrassen zu achten. Bei allen Tauben wird eine straffe Ausbildung des Kopfgefieders inkl. der Struktur gefordert, sowie bei Rassen mit ausgeprägtem Kopfvolumen eine ausreichende Scheitelhöhe, so dass die Augen nicht durch tief hängendes Gefieder verdeckt werden. Sichtfreiheit ist gegeben, wenn bei einer Handbewertung auf Augenhöhe Mensch-Tier sowohl frontal, als auch seitlich betrachtet, die Augender Taube sichtbar sind. Tiere, die durch die Ausbildung des Kopfgefieders in der Sichtfreiheit behindert sind, erhalten die Bewertung o.B..“ Um unsere Sicht mit der des TASCH in Gleichklang zu bringen, wurde der Zuchtausschuss beauftragt, ein Treffen zu vereinbaren. Dieses Treffen fand am 02.12.2023 anlässlich der 72. Deutschen Rassetaubenschau in Leipzig statt. Vom Beirat für Tier- und Artenschutz nahmen Dr. Martin Linde und Sven Schweder vom BZA Heinrich Wenzel, Ronald Bube vom Zuchtausschuss des SV, unser Vorsitzender Dr. Dirk Wienecke und Gerald Wudi sowie Maik Kolbmüllerals Vertreter der in Leipzig eingesetzten Sonderrichter, teil. Vor der Darlegung der jeweiligen Standpunkte versicherten die Vertreter des TASCH, wie auch des BZA, dass es hierbei nicht darum geht, den Strasserzüchtern etwas vorzuschreiben, sondern um die Einhaltung von Tierschutzbelangen, um nicht von anderen Seiten angreifbar zu werden. Nach der Beratung am Tisch folgte eine Tierbesprechung an den Käfigen. Dabei bestätigten sich die von uns aufgeführten Faktoren als Hauptursache für eingeschränkte Sicht. Dennoch waren, Tauben zu sehen, bei denen eine freiere Sicht verlangt werden musste bzw. eine uneingeschränkte Sichtfreiheit nicht mehr gegeben war. Um eine Verbesserung in diesen Punkten zu erreichen, müssen unsere Sonderrichter noch mehr sensibilisiert werden. Für das Erreichen deutlich erkennbarer Fortschritte vereinbarten wir eine Frist von dreiJahren. In diesem Zeitraum können Tiere mit Augenschirmen, etwas lockerem Kopfgefieder, seitlich ausgebauter Stirn oder wenig Oberkopfsubstanz noch mit maximal 92 Punkten bewertet werden. Danach kann es für Tiere mit diesen Merkmalen deren Sichtfreiheit eingeschränkt ist, keine Punkte mehr geben. Das heißt, dass ein Tier mit stark eingeschränkter Sichtfreiheit keine Bewertungsnote und demnach also die Bewertung o.B. bekommen wird.
Gerald Wudi
Zuchtwart SV der Strasser-
Taubenzüchter von 1907
13.02.2024
Sven Schweder
Beirat für Tier- und
Artenschutz (TASCH)